Liebe Homepage-Besucher,
wir haben die Entscheidung, dass Großveranstaltungen bis zum 31.08.20 verboten sind, zur Kenntnis genommen.
Da die genaue Regelung Ländersache ist, sind wir in der Klärung mit dem Land und der Kommune, was das genau für die Megaparty heißt.
Wir informieren Euch, sobald wir eine rechtlich verbindliche Aussage tätigen können. Eure Eintrittskarten behalten in jedem Fall ihre Gültigkeit!“
Euer SVKJ / 1. Vorsitzender